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Aktuelles

Steuern und Sozialabgaben

Die aktuellen Steuersätze sind im Gesetz "LEY 30/2005, de Presupuestos Generales del Estado para el año 2006" unter "Normativa" festgelegt. Zurzeit gelten folgende Richtwerte: Für Monatseinkommen bis zu 4.161,60 €: 9,06 %; bis zu 10.195,92 €: 15,84 %; bis zu 14.357,52 €: 18,68 %. Der Spitzensteuersatz liegt bei 29,16 %.

Die Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Behinderung, Mutterschaft, Krankheit, Gesundheitsvorsorge und Arbeitslosigkeit. Alle Arbeitnehmer und Selbstständige müssen sich bei der spanischen Sozialversicherungsanstalt (INSS) sowie dem Instituto Nacional de Salud (INSALUD) melden. Für Arbeitnehmer werden die Anmeldeformalitäten normalerweise vom jeweiligen Arbeitgeber erledigt. Es werden Ihnen monatlich Beträge für die Sozialversicherung abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt. Sie erhalten einen Sozialversicherungsausweis (cartilla de la seguridad social), der Sie zu kostenloser ärztlicher Versorgung bei Vertragsärzten der INSALUD sowie in öffentlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren(centros de salud) berechtigt. Die Sozialversicherung übernimmt Zahnbehandlungen und 60 Prozent der Arzneimittelkosten. Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt.

Der Arbeitgeber trägt den Hauptanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt 4,7 %. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für die Mehrheit der Arbeitnehmer bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.897,70 €. Darüber hinaus gibt es 11 Berufsgruppen mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen. Die Versicherungsbereiche Krankheit/Sachleistungen und Familienleistungen sind steuerfinanziert. Ein eigenständiges Versicherungssystem "Pflege" gibt es nicht. Die Versicherungsbeiträge für Arbeitsunfälle/Berufskrankheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

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