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Das staatliche Gesundheitssystem versorgt ca. 90% der Bevölkerung.
Der Hausarzt kann frei gewählt werden, er überweist dann an Spezialärzte (außer in Notfällen). Die Wartezeiten für den Hausarzt liegen normalerweise bei 1-2 Tagen. Die Kosten werden üblicherweise direkt über das Sozialversicherungssystem erstattet. Für viele Spezialärzte gibt es leider lange Wartelisten. Dies gilt auch für Operationen, die keine Notfalloperationen sind.
Das staatliche Gesundheitssystem deckt bis auf wenige Ausnahmen nur die direkte medizinische Versorgung ab. Zahnbehandlungen und Sehhilfen müssen privat bezahlt werden.
Verheiratete Ehepartner sind beide über die Versicherung des versicherten Partners abgedeckt, ebenso Kinder bis zu 16 Jahren, die auf dem Sozialversicherungsausweis aufgelistet sind.
EU-Bürger können in Spanien die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes weiternutzen. Seit Juni 2004 wird hierzu eine europäische Krankenversicherungskarte benötigt.
Als Ausländer können Sie in Spanien sowohl das staatliche als auch das private Gesundheitssystem nutzen.
Eine private Krankenversicherung kann entweder als Zusatzversicherung oder als Ersatz der gesetzlichen Versicherung abgeschlossen werden. Private Krankenversicherungen haben in Spanien ihr eigenes Netzwerk von Krankenhäusern, Kliniken und Laboren, so dass Privatversicherte meistens weniger lang auf eine Behandlung warten müssen.
Der Nachteil ist, dass Sie sich als privat versicherter Patient meistens nur von Ärzten behandeln lassen dürfen, die dem Netzwerk Ihrer Versicherung angehören. Viele Versicherungen erstatten Behandlungen von Ärzten außerhalb des Netzwerkes jedoch zu 80%. Die größten privaten Krankenversicherungen sind Adeslas, Asisa und Sanitas.
Die Beiträge variieren natürlich je nach Alter und Geschlecht des Antragstellers, sind jedoch im Vergleich zu nordeuropäischen (und insbesondere deutschen) Krankenkassenbeiträgen recht günstig. Die Beiträge für einen 30jährigen Mann beginnen z.B. bei ca. 40 € pro Monat, für eine gleichaltrige Frau bei ca. 50 €.
In Notfällen sollten Sie direkt die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses (urgencia) aufsuchen und sich um Ihre Versicherung keine Sorgen machen. Falls Sie nicht privat versichert sind, sollten Sie nach Möglichkeit jedoch ein öffentliches Krankenhaus aufsuchen.
Nach der spanischen Gesetzgebung sind zwar alle medizinischen Einrichtungen (auch die privaten) dazu verpflichtet, Patienten in Notfällen unabhängig von Ihrer Versicherung zu behandeln. In der Praxis ist ein Notfall jedoch als eine Frage von Leben und Tod definiert. Die endgültige Entscheidung, ob es sich um einen solchen Notfall handelt, trifft der behandelnde Arzt.
Wie in anderen Ländern wird auch in Spanien zwischen frei erhältlichen und verschreibungspflichtigen Medikamenten unterschieden. Allerdings erhalten Sie in Spanien viele Medikamente auch frei, für die Sie in anderen Ländern ein Rezept benötigen würden (z.B. Antibiotika). Die Kosten für Medikamente liegen aufgrund von staatlichen Preiskontrollen deutlich unter dem europäischen Durchschnitt, so dass sich das Mitbringen eines Vorrats meistens nicht lohnt. schließen  |
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