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Für viele ist der Schritt in die Selbstständigkeit die Lösung, damit die Lust am Auswandern nicht so schnell vergeht. Aber ohne Einsatz und ohne entsprechendes Hintergrundkapital schafft es auch hier niemand.
Egal in welche Branche man auch einsteigt, ob auf dem Bausektor, im Handwerksbereich, Pflegedienste, Dienstleistungsservice aller Art, durch die EU besteht die Niederlassungsfreiheit und es gibt kein Hindernis in Spanien eine Firma aufzubauen.
Generell braucht man in Spanien zur Existenzgründung eine Aufenthaltsgenehmigung, die auch für EU Bürger notwendig ist und bei der vor Ort zuständigen Polizeibehörde für Ausländer (Comisaría de Extranjeria) grundsätzlich bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten beantragt werden muss. Soweit eine Anerkennung eines Berufsabschlusses zur Berufsausübung erforderlich ist, wird auch dieser Nachweis verlangt (Behörde für Berufsanerkennung - Consejería de la Comunidad Autónoma).
Für eine Selbständigkeit wird auch eine Bestätigung über die Anmeldung zur spanischen Form der Gewerbesteuer (IAE) und über deren Zahlung gefordert. Die Anmeldung zur Gewerbe- und Einkommenssteuer ist bei der zuständigen Finanzbehörde (Delegación de la Administración de la Hacienda) vorzunehmen.
Die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in einer Gemeinde braucht des Weiteren eine besondere Eröffnungslizenz der Stadtverwaltung ("licencia de funcionamiento"). schließen  |
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