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| Arbeits- und Vertragsrecht |
Die wichtigste rechtliche Grundlage für die Arbeitsbeziehungen in Spanien ist das Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores). Wie in Deutschland regeln die Tarifverträge wichtige Aspekte des Arbeitslebens. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Besondere Einstellungsmodalitäten, wie etwa Befristungen, Praktika oder Ausbildung, müssen jedoch schriftlich festgelegt werden.
Berufseinsteiger können im Rahmen eines Praktikumvertrages berufliche Erfahrungen sammeln. Voraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium. Eine Ersteinstellung erfolgt sehr oft auf Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages, der nach Ablauf in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird. Eine Verkettung von befristeten Verträgen ist immer noch möglich, aber in der Praxis immer seltener. Anfang 2006 war ein knappes Drittel aller neuen Arbeitsverträge befristet, hauptsächlich in Bereichen wie Bau- und Landwirtschaft, Tourismus oder in Branchen, die starken Konjunktur- oder Saisoneinflüssen unterliegen.
Im Vertrag kann eine Probezeit vorgesehen sein. Während dieser Zeit können beide Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Festlegung einer Probezeit ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben. Ihre Dauer beträgt für ausgebildete Facharbeiter (Técnicos titulados) höchstens sechs, für alle anderen Arbeiter maximal zwei Monate. In Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern darf die Probezeit drei Monate nicht übersteigen, ausgenommen sind ausgebildete Facharbeiter.
Die zugelassene Höchstarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, mit maximal neun Arbeitsstunden pro Tag (für Jugendliche unter 18 Jahren acht Stunden). Es müssen pro Jahr mindestens 30 Kalendertage als Urlaubstage gewährt werden. Darüber hinaus gibt es pro Jahr zwölf nationale Feiertage. Bei Eheschließung besteht das Recht auf 15 Sonderurlaubstage.
Auf der Homepage der spanischen Arbeitsverwaltung INEM (www.inem.es) gibt es ausführliche Informationen zu Arbeitsverträgen sowie Formulare zum Herunterladen. Da es zwischen den Autonomen Regionen unterschiedliche Regelungen geben kann, sollten Sie unbedingt auch bei den Arbeitsberatern der örtlichen Arbeitsämter nachfragen. Hilfreich sind zudem die EURES-Berater in Deutschland und in Spanien sowie die Gewerkschaften, die Sie bei Problemen am Arbeitsplatz vertreten können. schließen  |
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