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Neu seit März 2007:

Für EU- Bürger, Schweizer, Isländer, Liechtensteiner, Norweger und deren Familienangehörigen wurde die Residencia Pflicht teilweise abgeschafft. (Die Regelung gilt nicht für Familienmitglieder, die aus einem Drittland stammen.)

Personen, die in Spanien arbeiten oder studieren, müssen ab Anfang März keine Residencia mehr beantragen. Für Rentner, die vor Ihrer Rente nicht in Spanien gearbeitet haben, bleibt die Residenciapflicht aber weiterhin bestehen.

Bankkonteneröffnungen und sonstige Geschäfte können allein mit dem gültigen Personalausweis oder Pass abgewickelt werden.

Weiterhin muss aber um in Spanien arbeiten und leben zu können die Steuernummer NIE (Número de Identidad de Extranjero) bei der zuständigen Polizeistelle beantragt werden.

Für Personen, die nicht zur obigen Gruppe gehören, beispielsweise Rentner, gilt nach wie vor die alte Regelung. Wer sich nun länger als drei Monate ohne Unterbrechung in Spanien aufhalten möchte, muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise die Residencia / Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wer sich mehr als drei Monate aber weniger als ein Jahr in Spanien aufhalten möchte, bekommt eine für die gewünscht Dauer befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen Sie beim nächstgelegenen Ausländerbüro (Oficina de Extranjeros). Normalerweise erhalten Sie innerhalb einiger Wochen ihre Tarjeta de Residencia, die Wartezeit kann aber zwischen den verschiedenen Büros extrem variieren.

Diese Tarjeta de Residencia enthält die NIE, die persönlichen Daten, ein Foto und einen Fingerabdruck. Die Tarjeta ist 5 Jahre lang gültig und muss erneuert werden. Für die Verlängerung sind sie selbst verantwortlich, sie erhalten keine Benachrichtigung.

Eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die Ausweisnummer in Spanien. Sie benötigen Sie für Ihre Steuererklärung, zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Gründung eines Geschäftes und für fast alle anderen offiziellen Vorgänge. Sowohl EU-Bürger als auch Einwanderer aus anderen Staaten erhalten eine NIE.

Da die NIE meist schneller erstellt wird als die Tarjeta de Residencia ist es oftmals ratsam beide getrennt von einander zu beantragen.

Erforderliche Dokumente für EU-Bürger und andere Nationalitäten (kann aber von Ort zu Ort variieren - genaue Auskunft im zuständigen Ausländerbüro):

  • Gültiger Pass mit Fotokopie
  • 3 aktuelle Passfotos
  • Ein ausgefülltes Antragsformular sowie 3 Fotokopien des Formulars
  • Abhängig vom Heimatland - ein medizinisches Gutachten
Zusätzlich evtl. noch:
  • bei Angestellten - der Arbeitsvertrag
  • bei Selbstständigkeit - Nachweis über die notwendigen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit
  • wenn Sie nicht arbeiten - Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
  • bei Studenten - Immatrikulationsbescheinigung sowie der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten
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